Fachkräfte: Ihre Karriere im Ruhrgebiet

Sie möchten in Ihrem Beruf neu durchstarten und haben sich entschieden, im Ruhrgebiet zu arbeiten? Sie sind herzlich willkommen! Ob mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung - Fachkräfte sind überaus gefragt bei den Unternehmen im Ruhrgebiet. Denn schon heute fehlen in einigen Branchen qualifizierte Bewerber auf offene Stellen. Sie haben also gute Chancen auf einen Job in einer der größten Metropolregionen Europas.

Diese Berufe sind gefragt

Die Märkte der Zukunft haben sich im Ruhrgebiet in den vergangenen Jahren gewandelt. War die Wirtschaft lange Zeit von der Montanindustrie geprägt, bestimmen neben dem industriellen Kern heute auch Bereiche wie Ressourceneffizienz, Logistik, Digitale Wirtschaft oder Gesundheit die Wirtschaft im Ruhrgebiet. Hier werden Fachkräfte dringend gesucht. Vor allem hochqualifizierte ExpertInnen in technischen Branchen wie der Maschinen- und Fahrzeugtechnik, Mechatronik, Automatisierung und Elektrotechnik sind gefragt. Aber auch Fachkräfte in Gesundheits- und Pflegeberufen werden gesucht.

Ihre Arbeitgeber: Mittelstand und große Konzerne

Im Ruhrgebiet sitzen Unternehmen, die zu den umsatzstärksten in ganz Deutschland gehören. Darunter sind weltbekannte Unternehmen wie RWE, Thyssen-Krupp, Evonik Industries, Klöckner, Aldi oder Hochtief. Aber auch herausragende mittelständische Unternehmen und kreative Start Ups, die in ihrem Segment zu den weltweit führenden zählen, prägen die Wirtschaft im Ruhrgebiet. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein, ist die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften bei den Unternehmen im Ruhrgebiet groß.

Sie interessieren sich dafür, im Ruhrgebiet zu arbeiten? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: von der ersten Jobsuche über die Aufenthaltserlaubnis und Anerkennung bis hin zum Arbeitsvertrag, Steuern und der Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Deutschland

Am 1. März 2020 trat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft.

Diese Neuerungen sind wichtig zu wissen:

  • Erleichterter Zugang zum deutschen Arbeitsmarktes auch für beruflich Qualifizierte ohne akademischen Abschluss.
  • Voraussetzungen sind: eine anerkannte Berufsqualifikation, ein konkretes Arbeitsplatzangebot, die eigene Sicherung des Lebensunterhaltes sowie Kenntnis der deutschen Sprache.
  • Die Beschränkung auf Engpassberufe und die Vorrangprüfung für Einheimische und EU-Bürger entfallen – in allen Berufen, zu denen die Qualifikation berechtigt, darf gearbeitet werden.
  • Es darf auch zur Arbeitsplatzsuche eingereist werden – bis zu 6 Monate.
    Der Bezug von Sozialleistungen ist währenddessen ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf diese Art der Einreise besteht nicht.
  • Für IT-Spezialisten gelten gelockerte Bedingungen bei der Anerkennung von Abschlüssen, wenn ausgeprägte und nachgewiesene Berufserfahrung und eine konkrete Arbeitsplatzzusage vorliegen.

Unsere Inhalte auf welcome.ruhr wurden selbstverständlich zum Inkrafttreten des Gesetzes angepasst.

Einen Überblick gibt es beim Bundesministerium des Innern:

Fragen und Antworten zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis können jede Beschäftigung annehmen.

  • Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung müssen für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Diese holt die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein.

Einen Überblick über Jobangebote in der Metopole Ruhr speziell für geflüchtete Menschen bietet

Jobbörse-Stellenangebote

  • Weitere Informationen rund um das Thema Ankommen in Deutschland

WDRforyou
Ein Informations- und Unterhaltungsportal des WDR

App "Ankommen"
Ein mobiler Wegbegleiter für Ihre ersten Wochen in Deutschland

 

refugeeguide.de
Tipps und Informationen für das Leben in Deutschland

 

Erstorientierung
Zusammengestellt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

 

Übersicht zu Versicherungen in Deutschland
ein Service von FinanceScout24

 

Das Asylverfahren
Zusammengestellt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

 

Informationen der Arbeitsagentur
Zusammengestellt von der Bundesagentur für Arbeit

 

Generelle Informationen in arabischer Sprache
Zusammengestellt von der Deutschen Welle

 

Allgemeine Informationen für Flüchtlinge
zusammengestellt von der Deutschen Welle

 

Video Jobsuche in Deutschland

bereitgestellt von make-it-in-germany.com

Sie suchen nach einem passenden Job in ihrem Berufsfeld? In unserer Auswahl an Jobbörsen im Ruhrgebiet können Sie nach Stellenangeboten in einzelnen Städten und Umgebung suchen.

Jobsuche im Ruhrgebiet mit dem regionalen Jobmarkt der Funke Medien Gruppe:

ruhrgebietjobs.de

Jobsuche im digitalen Bereich:

Startup Essen

Jobsuche für Studierende:

Jobportal Essen Duisburg

Jobsuche mit den Stellenbörsen:

Stellenbörse der Europäischen Kommission

Jobbörse des Informationsportals der Bundesregierung

Bundesagentur für Arbeit

metajob

Green Energy Jobs

Jobted

Joblift

Jobbörse-Stellenangebote

jooble Ruhrgebiet

jobbörse.de

nrw.stellenanzeigen

monster

stepstone

workeer

neuvoo

experteer

Ob Sie ein Visum benötigen, um im Ruhrgebiet zu arbeiten, hängt von ihrem Herkunftsland und dem Anlass Ihrer Einreise ab.
Grundsätzlich benötigen ausländische Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, ein Visum.

  • Welche Bestimmungen für Ihr Herkunftsland gelten, erfahren Sie im Informationsangebot des Auswärtigen Amtes:

Benötige ich ein Visum?

Übersicht aller Länder mit Visumpflicht

  • Das Visum müssen Sie vor Ihrer Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Herkunftsland beantragen (z. B. Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat).

Deutsche Auslandsvertretungen

  • Ein Video, das den Visumantrag genau erklärt, stellt das Onlineportal Make it in Germany bereit:

Video Visumantrag

  • Formulare für Ihren Visumantrag in verschiedenen Sprachen finden Sie hier zum Download:

Visaanträge

  • Akademikerinnen und Akademiker, die nicht aus einem EU-Staat kommen, haben die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU (Blue Card) als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Diese müssen Sie vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes beantragen. Für die Blue Card gelten erleichterte Regelungen für Visum und Aufenthalt. Weitere Informationen gibt es hier:

Blaue Karte EU (Blue Card)
 

Es gibt verschiedene Arten von Visa, zum Besispiel um zu arbeiten, zur Einreise für die Arbeitsplatzsuche, zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme oder für die Selbständigkeit.

Überblick über alle Arten von Visa mit Erwerbsbezug

  • Für das Land NRW nimmt die „Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW“ (ZFE) in Bonn beschleunigte Fachkräfteverfahren vor.
  • Arbeitgeber können dort in Vollmacht für die ausländische Fachkraft aufenthaltsrechtliche und berufsanerkennungsrechtliche Verfahrens einleiten.

Zur Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW

Übersichtsgrafik beschleunigtes Fachkräfteverfahren
             bereitgestellt von make-it-in-Germany

 

  • Ein ausländischer Berufsabschluss zählt. Doch nicht alle Abschlüsse sind exakt nach Deutschland übertragbar. Ob Sie Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen müssen, hängt von Ihrem Beruf ab. Für einige Qualifikationen ist eine Anerkennung Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
  • Aber auch für andere Abschlüsse ist eine Anerkennung oftmals hilfreich. Denn manche ausländische Qualifikationen sind Unternehmen in Deutschland nicht bekannt. Eine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses erleichtert Ihnen oftmals Ihre Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
  • Sie können auch zur Anerkennung eines qualifizierten Berufsabschlusses nach Deutschland einreisen.
  • Informationen zur Anerkennung finden Sie unter folgenden Links:

Visum zur Anerkennung einer Berufsqualifikation

Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikation
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Anerkennungs-Finder
Infoportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Datenbank Anerkennung
Datenbank der Kultusminister-Konferenz zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise

Infoportal Berufsabschlüsse
Die IHK FOSA informiert über die Antragstellung zu Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

  • Sie haben eine passende Stellenausschreibung in einer Jobbörse gefunden? Nun geht es daran, sich darauf zu bewerben. Dazu senden Sie zuerst Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an das Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben möchten. Eine schriftliche Bewerbung besteht in der Regel aus einem Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Hier finden Sie Informationen, worauf Sie bei einer Bewerbung achten sollten:

Infos zur Bewerbung
Auf dem Portal der Bundesregierung erfahren Sie, wie man sich auf eine Stelle bewirbt

  • Haben Sie ein Unternehmen mit Ihrer Bewerbung überzeugt, werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Darauf sollten Sie sich gut vorbereiten. Worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier:

Infos zum Vorstellungsgespräch
Das Portal der Bundesregierung gibt nützliche Tipps zum Vorstellungsgespräch

 

  • Ein Unternehmen möchte Sie einstellen? Wir gratulieren! Für die Zeit Ihrer Anstellung bekommen Sie vom Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin einen Arbeitsvertrag. Bevor sie diesen unterschreiben, sollten Sie ihn gut durchlesen. Was in dem Vertrag stehen sollte und worauf Sie achten müssen, können Sie auf dem Portal der Bundesregierung nachlesen:

Infos zum Arbeitsvertrag

  • Alle wichtigen Informationen finden Sie auch in dem Ratgeber der Bundesregierung: „Arbeiten in Deutschland“ der Bundesregierung zum Download:

Ratgeber „Arbeiten in Deutschland“

Die Berufsausbildung in Deutschland besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Theorie lernen Sie entweder wöchentlich oder als Blockunterricht in einer Berufsschule, die Praxis lernen Sie direkt in einem Unternehmen. Bei diesem System spricht man von der „Dualen Berufsausbildung“. Die Ausbildungszeit dauert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.

  • Alle wichtigen Informationen zu einer Berufsausbildung in Deutschland und Ihren Chancen auf dem Arbeitsmarkt finden Sie hier auf dem Portal der Bundesregierung:

Die duale Berufsausbildung in Deutschland

  • Auch zur Aufnahme einer Berufsausbildung sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Alle Informationen zu Visum, Schulabschluss und Sprachkenntnissen finden Sie hier:

Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung

  • Sie suchen nach einem Ausbildungsplatz? In unserer Auswahl an Jobbörsen weiter oben auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, nach Ausbildungsplätzen zu suchen. Oder schauen Sie doch hier:

IHK Lehrstellenbörse

Jobbörse-Stellenangebote Ausbildungsplätze im Ruhrgebiet

 

Wenn Sie in einem Unternehmen in Deutschland beschäftigt sind, sind Sie sozialversicherungspflichtig. Die Sozialversicherung sichert Sie gegen Risikofälle ab wie Krankheit, Arbeitsunfälle oder Arbeitslosigkeit im Alter. Alle Infos zu den Leistungen der Sozialversicherung und was sie kostet, zum Sozialversicherungsausweis und Ihren Rentenansprüche finden Sie im Infoportal der Bundesregierung:

Infos zur Sozialversicherung

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