Ankommen in der Metropole Ruhr

Anerkennung

Wenn Sie aus dem Ausland ins Ruhrgebiet ziehen, informieren Sie sich vorab, ob Ihr Beruf in Deutschland anerkannt ist bzw. welchem deutschen Abschluss Ihr Abschluss gleichgestellt ist. Auch für Angehörige aus EU, EWR und Schweiz kann die Anerkennung hilfreich sein. Sie bringt Vorteile bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, beim Arbeitsplatzwechsel oder auch bei Gehaltsverhandlungen. Mit dem Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache können Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse ausländischer Fachkräfte sofort erkennen.

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Wichtige Unterscheidung: Reglementierte und nicht‐reglementierte Berufe

In reglementierten Berufen dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Dies trifft z. B. auf viele Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Rechtsberatung, Lehramt an staatlichen Schulen sowie Ingenieurwesen zu. Eine Reglementierung gibt es auch für bestimmte Meister im Handwerk, die einen Betrieb führen. Wenn Sie in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, dann brauchen Sie – unabhängig von Ihrem Herkunftsland – immer die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. In reglementierten Berufen wird über die Anerkennung in der Regel im Rahmen des Verfahrens über die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis entschieden.

Die meisten Berufe in Deutschland sind jedoch nicht reglementiert. Das sind z. B. die dualen Ausbildungsberufe und viele Berufe mit Hochschulabschluss. Um in Deutschland beispielsweise als Betriebswirt, Informatiker oder Bäcker arbeiten zu dürfen, brauchen Sie keine Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

Wie kann ich meinen ausländischen Hochschulabschluss anerkennen lassen?

Für Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf, wie zum Beispiel Biologe, Physiker oder Sprachwissenschaftler führen, gibt es kein Anerkennungsverfahren wie für reglementierte Berufe oder duale Ausbildungsberufe. Personen aus einem Drittstaat mit einem solchen Hochschulabschluss müssen für die Erteilung des Aufenthaltstitels nachweisen, dass ihre ausländischen Hochschulabschlüsse in Deutschland als vergleichbar anerkannt sind. Hierbei stellt die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Informationen bereit. 

Berufsanerkennung vor der Einreise ins Ruhrgebiet

Sie können sich Ihre außerhalb Deutschlands erworbene Qualifikation anerkennen lassen, auch wenn Sie sich weder in Deutschland aufhalten, noch eine deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben. Für Angehörige von Drittstaaten ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Drittstaaten sind Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz. 

Wenn Sie aus der EU kommen, wird Ihr Abschluss in den meisten Fällen ohne eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt, wenn das Abschlusszeugnis nach dem EU-Beitritt des Ausbildungsstaates ausgestellt wurde. Abschlüsse, die vor dem Stichtag des EU-Beitritts ausgestellt wurden, werden automatisch anerkannt, wenn der Antragsteller eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaats vorlegt, dass die vor dem Beitritt absolvierte Ausbildung den Mindeststandards der Richtlinie 36/2005/EG entspricht.

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