Ankommen in der Metropole Ruhr
Aufenthalt
Für die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Je nach Herkunftsland gelten dafür unterschiedliche Regelungen. Welche das sind, erfahren sie hier.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit der Neufassung des Fachkräteeinwanderungsgesetzes hat die Bundesregierung die Perspektiven für internationale Fachkräfte nochmals erleichtert. Insbesondere der Zuzug von Fachkräften mit Berufsausbildung sowie Personen mit berufspraktischem Fachwissen ist vereinfacht worden. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise ebenfalls weiter erleichtert. Einen Überblick über die neuen Regelungen bietet das Portal "Make it in Germany", dass von der Bundesregierung betrieben wird.
Sie möchten mehr über Ihre Perspektiven im Ruhrgebiet erfahren und wissen, welche Voraussetzungen für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt gelten?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu relevanten Institutionen und den verschiedenen Regelungen im Aufenthaltsrecht.
Staatsangehörige aus EU/EWR-Staaten
Staatsangehörige aus EU/EWR-Staaten
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie Staatsangehörige von Norwegen, Island und Liechtenstein können ohne Visum einreisen und benötigen keinen Aufenthaltstitel. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfordert keine spezielle Erlaubnis. Ihr Aufenthaltsrecht weisen Sie durch Ihren Pass und Ihre Meldebescheinigung nach.
Staatsangehörige aus der Schweiz
Staatsangehörige aus der Schweiz
Staatsangehörige der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Für die Einreise genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nach der Einreise melden Sie Ihren Wohnsitz beim örtlichen Bürgerbüro. Auf Antrag kann Ihnen bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Familienangehörige, die Aufenthaltsrechte geltend machen möchten, müssen dies bei der Ausländerbehörde jedoch zwingend anzeigen. Beachten Sie, dass das Unterlassen der Anzeige eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Staatsangehörige aus Drittstaaten
Staatsangehörige aus Drittstaaten
Wenn Sie keine Staatsangehörige oder kein Staatsangehöriger der Europäischen Union (EU) oder Island, Norwegen, Liechtenstein sind, brauchen Sie für den Aufenthalt in Deutschland einen sogenannten Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel regelt auch, ob und welcher Erwerbstätigkeit Sie in Deutschland nachgehen dürfen.
Es gibt folgende Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis
Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
- Blaue Karte EU
Akademikerinnen und Akademiker, die nicht aus einem EU-Staat kommen, haben die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU (Blue Card) als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Diese müssen Sie vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes beantragen. Für die Blue Card gelten erleichterte Regelungen für Visum und Aufenthalt. Weitere Informationen hierzu finden sie hier.
- Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und beinhaltet das Recht zur Erwerbstätigkeit. Für eine Niederlassungserlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben sind. Welche das sind, erfahren Sie hier.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
Mit einem Daueraufenthalt‐EU können Sie unter erleichterten Bedingungen in EU‐Ländern leben, arbeiten oder studieren. Es bietet Ihnen mehr Mobilität innerhalb und außerhalb der EU. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt‐EU ist mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist gleichzeitig eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Weitere Informationen, u.a. zu den Voraussetzungen, finden Sie hier.
- Visum
Ein Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Einreise in die Bundesrepublik und für die erste Zeit des Aufenthalts. Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik “Visum”.
Ausländerbehörden
Ausländerbehörden
Für die Einholung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie in der Regel persönlich bei der Ausländerbehörde bzw. Bürgerdienst für Migranten der Stadt, in der Sie im Ruhrgebiet wohnen, erscheinen. Hier finden Sie die Links zu den kommunalen Bürgerdiensten der Städte und Kreise:
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