Leben in der Metropole Ruhr
Familie
Seine Heimat zu verlassen, um in einem anderen Land ein Unternehmen zu gründen, einen Job aufzunehmen oder zu studieren, ist bereits ein großer Schritt im Leben. Die eigene Familie mitzunehmen, sich mit ihr in ein zunächst noch unbekanntes Umfeld einzuleben, eine neue Sprache zu erlernen, bedeutet eine zusätzliche Herausforderung – für die ganze Familie. Vieles ist zu organisieren neben dem beruflichen Karrierestart im Ruhrgebiet – von der Wohnungssuche über die Anmeldung der Kinder in einer Schule bis hin zum Einleben in der neuen Umgebung.
Vielfältige Unterstützungsangebote für die gesamte Familie
Die Städte und Kreise im Ruhrgebiet verfügen über ein vielfältiges und umfangreiches Betreuungsangebot für Kinder aller Altersgruppen. Wir geben Ihnen Tipps – von der Familienberatung bis zu finanziellen Hilfe.
Familienbüros
Familienbüros
Als zentrale Anlaufstelle für Eltern, Kinder, Fachkräfte und Interessierte zu allen Fragen der Familienfreundlichkeit und familienbezogenen Leistungen bieten die Familienbüros vielfältige Unterstützung für Familien:
Familienportal.NRW
Familienportal.NRW
Das neue Familienportal.NRW bietet Hilfestellungen zu Fragen rund um das Elternsein und das Aufwachsen von Kindern. Es macht neben umfassenden Informationen viele digitalisierte Leistungen und elektronische Antragsformulare der öffentlichen Verwaltung online zugänglich.
Finanzielle Hilfen
Finanzielle Hilfen
Um die finanziellen Belastungen für Familien auszugleichen, stellt der Staat ein ganzes Bündel an finanziellen Hilfen für Familien bereit. Einen Überblick über die einzelnen Leistungen finden Sie hier.
Infos zum Familiennachzug
Infos zum Familiennachzug
Sie wollen Ihre Angehörigen nach Deutschland ziehen lassen, beispielsweise Ihre Ehegattin, Ihren Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragenen Lebenspartner, Elternteile und minderjährige, ledige Kinder? Normalerweise richten sich die Voraussetzungen danach, ob Sie
- deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind,
- EU-Bürgerin oder EU-Bürger sind oder
- Drittstaatsangehörige oder Drittstaatenangehöriger sind.
Die nachziehenden Familienmitglieder dürfen in Deutschland arbeiten. Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auf dem Dachportal der Bundesregierung Make it in Germany.