Leben in der Metropole Ruhr

Mobilität

Das Ruhrgebiet hat ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit Bus und Bahn, Leih-Fahrrädern oder Carsharing – in der Metropole Ruhr kommt man schnell und unkompliziert von Stadt zu Stadt. Im Folgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Verkehrsmitteln, dem Verkehrsverbund und barrierefreier Mobilität im Ruhrgebiet.

Mit Bus und Bahn

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

Das VRR-Gebiet umfasst den Großteil des Ruhrgebiets, den Niederrhein, Teile des Bergischen Landes sowie die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf. Infos zu Fahrkarten, Preisen und Fahrplänen des öffentlichen Nahverkehrs finden Sie hier: VRR

Fahrtwind

So wie die VRR, ist für das östliche Ruhrgebiet Fahrtwind der Anbieter für den ÖPNV.

Deutsche Bahn

Hier finden Sie alles rund um den DB Fahrplan, sowie Reiseinformationen, Tipps und vieles mehr: Deutsche Bahn

Unser Tipp: Das Deutschlandticket

Seit April 2023 gibt es deutschlandübergreifend das Deutschlandticket! Für einen Festpreis von 49 Euro pro Monat können Sie mit diesem Ticket alle öffentlichen Nahverkehrsmittel im Ruhrgebiet sowie deutschlandweite Nahverkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde nutzen. 

Mit dem Fahrrad

Metropolradruhr

Das Fahrrad-Verleihsystem metropolradruhr besteht seit 2010 in zehn Städten der Metropole Ruhr. Mit einer engen Verknüpfung an ÖPNV Haltepunkte bietet es eine gute Ergänzung und Alternative auf kurzen Strecken in der Stadt. 

RevierRad

RevierRad mit Sitz in Mülheim bietet ein touristisches Komplettpaket mit Zubehör, Transporten und persönlichen Dienstleistungen. An zahlreichen Mietstationen an beliebten Ausflugszielen im Ruhrgebiet, an den Ankerpunkten der Route Industriekultur und am RuhrTalRadweg können Räder samt Zubehör gemietet und zurückgegeben werden. 

Mit dem Auto

Die erste und wichtigste Frage, die Sie klären müssen: Gilt Ihr Führerschein in Deutschland?

Wenn Sie bereits einen Führerschein aus Ihrer Heimat mitbringen, gelten je nach Land unterschiedliche Regelungen.

Bürgerinnen und Bürger der EU, aus Liechtenstein, Norwegen und Island: 
Ihr Führerschein gilt im gleichen Umfang wie in Ihrem Heimatland. Sie müssen nichts ändern oder umschreiben lassen.

Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Land: 
Mit Ihrem Führerschein können Sie sechs Monate lang in Deutschland fahren. Diese Frist gilt ab dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben. Danach benötigen Sie einen deutschen Führerschein. Ob Sie dafür in Deutschland noch einmal eine Führerscheinprüfung ablegen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein erworben haben.

Auto anmelden und prüfen lassen

Sie müssen Ihr Auto bei einer Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Dafür benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein und die Police Ihrer Auto-Versicherung. Wenn Sie Ihr Auto aus dem Ausland mitbringen, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle, ob Sie noch weitere Papiere benötigen.

Neben der Anmeldung muss jedes Auto in Deutschland alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung bestehen. Dabei prüft der TÜV (Technischer Überwachungsverein) die technische Sicherheit und die Abgaswerte des Autos. Diese Prüfung müssen Sie bezahlen.

Kfz-Versicherung

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Wenn Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, müssen Sie diese Versicherung abschließen. Die Versicherung kommt für Schäden auf, wenn Sie selbst mit dem Auto einen Unfall verursachen oder jemanden verletzen. Die Reparatur an ihrem eigenen Auto wird nicht bezahlt.

Kaskoversicherungen: Für Ihr eigenes Fahrzeug können Sie freiwillig eine zusätzliche Kaskoversicherung abschließen. Diese kann zum Beispiel Diebstahl oder Schäden an ihrem Fahrzeug durch Unfälle abdecken.

Schutzbrief: Mit einem Schutzbrief übernimmt der Anbieter die Kosten, wenn Sie zum Beispiel eine Panne oder einen Unfall haben und deswegen einen Abschleppdienst oder einen Mietwagen benötigen. Sie erhalten den Schutzbrief bei Kfz-Versicherungen und Automobilclubs.

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